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Auch Pflanzen, die an Grundstücksgrenze hinter einer Sichtschutzwand stehen, dürfen nicht unbegrenzt in die Höhe wachsen

Amtsgericht München, Urteil vom 29.3.12 – 173 C 19258/09 Der Streit um Eiben und Thujen Auch Pflanzen, die hinter einer Sichtschutzwand stehen, dürfen nicht unbegrenzt in die Höhe wachsen. Übersteigen sie die Wand in der Höhe nicht unerheblich und beeinträchtigen … Weiterlesen

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