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Zu den formellen Anforderungen an eine Pfandversteigerung

OLG Frankfurt am Main, 08.03.2018 – 24 W 63/17 Auch bei einer Pfandversteigerung aufgrund eines gesetzlichen Pfandrechts muss die Versteigerung in der Regel mindestens eine Woche und höchstens zwei Wochen vor dem Versteigerungstermin öffentlich bekannt gemacht werden. (Leitsatz des Gerichts) … Weiterlesen

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