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Für mehrere Gläubiger beantragter Vollstreckungsbescheid nicht vollstreckungsfähig, wenn deren Beteiligungsverhältnis an geltend gemachter Forderung unklar ist

LG Detmold, Beschluss vom 11.12.2008 – 3 T 277/08 Für mehrere Gläubiger beantragter Vollstreckungsbescheid nicht vollstreckungsfähig, wenn deren Beteiligungsverhältnis an geltend gemachter Forderung unklar ist. Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Gläubiger gegen den Beschluss des Amtsgerichts Detmold vom 04.11.2008 … Weiterlesen

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