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Zur aktiven Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Verein

BGH, Urteil vom 02.07.2007 – II ZR 111/05 1. Der nicht rechtsfähige Verein ist aktiv parteifähig (Rn.55). 2a. Einer rechtlich unselbständigen Untergliederung eines eingetragenen Vereins fehlt das Feststellungsinteresse, von dessen Mitgliedern gefasste Beschlüsse einer gerichtlichen Kontrolle zuzuführen. Die Beschlussanfechtung setzt … Weiterlesen

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