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Zur Wirksamkeit einer Verfallsklausel für unbenutzte Fahrkarten des öffentlichen Personennahverkehrs

Amtsgericht München, Urteil vom 8.6.2010 – 241 C 20589/09 Wer zu spät kommt… Eine Klausel, wonach unbenutzte Fahrkarten des öffentlichen Personennahverkehrs nach einer Tarifänderung nur noch längstens 3 Monate gültig sind, ist wirksam. Ein Münchner kaufte 2004 bei einem Unternehmen … Weiterlesen

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