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Eingeschränkte Verkehrssicherungspflicht bei einem Notausgang

Amtsgericht München, Urteil vom 18.11.13 -191 C 17261/13 Immer den Haupteingang benutzen! Eingeschränkte Verkehrssicherungspflicht bei einem Notausgang Die Klägerin, eine 64-jährige Bürgerin aus dem Landkreis München, wollte am 29.11.12 um 15.50 Uhr in einem großen Münchner Einkaufszentrum ihre Einkäufe erledigen. … Weiterlesen

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