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Zur Voraussetzung des Vorliegens einer Nachstellung im Zusammenhang mit einem Nachbarschaftsstreit
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 25. Oktober 2019 – 2 UF 121/19 1. Nachstellen i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b GewSchG setzt Handlungen voraus, die durch unmittelbare oder mittelbare Annäherung an das Opfer darauf gerichtet sind, in … Weiterlesen →
Veröffentlicht unter Nachbarrecht
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Verschlagwortet mit Gewaltschutz, Nachstellen
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