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Eindringendes Regenwasser als Mietmangel von Gewerberäumen

OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.10.2017 – 9 U 141/15 1. Führen Wassereintritte nach Niederschlägen mehrfach zu Schäden in einem Schuhgeschäft, wird die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch für die Folgezeit schon durch die konkrete Gefahr weiterer Wassereintritte erheblich gemindert. … Weiterlesen

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