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Vergütungsanspruch des Arztes entfällt nur bei völlig unbrauchbarer Behandlung
OLG München, Beschluss vom 10.06.2010 – 1 U 2376/10 Der Vertrag zwischen der Behandlungsseite und Patienten ist Dienstvertrag im Sinne der § 611 ff. BGB. Ein Behandlungserfolg wird nicht geschuldet. Da der Dienstvertrag folglich kein Gewährleistungsrecht kennt, führen Mängel der … Weiterlesen
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