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Zur Ausbildungsvergütung bei nicht Tarifverträgen unterworfenen Ausbildungsverhältnissen

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 17.06.2011 – 6 Sa 19/11 In nicht Tarifverträgen unterworfenen Ausbildungsverhältnissen ist es statthaft, eine die (betrieblich-fachlich) einschlägige tarifliche Ausbildungsvergütung bis maximal 20 % unterschreitende Vergütung zu vereinbaren. Bei Fehlen branchenentsprechender Tarifverträge können Tarifverträge ähnlicher Branchen oder … Weiterlesen

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