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Unfall beim Beseitigen von Herbstlaub kein Arbeitsunfall

SG Gießen, Urteil vom 12.10.2018 – S 1 U 45/16 Unfall beim Beseitigen von Herbstlaub kein Arbeitsunfall Das SG Gießen hat entschieden, dass die Beseitigung von Herbstlaub, die eine Mitarbeiterin vornimmt, ohne arbeitsvertraglich objektiv hierzu verpflichtet zu sein, auch bei … Weiterlesen

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