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Zum Nachweis des Zugang eines Kündigungsschreibens
BAG, Beschluss vom 07.01.2004 – 2 AZR 388/03 Es wird regelmäßig der Zugang der Kündigungserklärung zu bejahen sein, wenn dem Erklärungsempfänger das Kündigungsschreiben übergeben und ausgehändigt worden ist. Der Kündigungsempfänger kann den Zugang nicht dadurch verzögern und gar verhindern, dass … Weiterlesen
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