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Rechtsanwaltskosten in einem behördlichen Aussetzungsverfahren zählen nicht zu den Kosten des Vorverfahrens

VG Minden, Urteil vom 26.01.2007 – 11 L 615/05 Rechtsanwaltskosten in einem behördlichen Aussetzungsverfahren zählen nicht zu den Kosten des Vorverfahrens Tenor Der Antrag, die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären, wird abgelehnt. Die Erinnerung wird … Weiterlesen

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