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Zur Verkehrssicherungspflicht bei Verkehrsberuhigungsmaßnahmen (hier: Kölner Teller)

LG Bonn, Urteil vom 15.08.2011 – 1 O 399/10 Verkehrsberuhigende Maßnahmen in Form von „Kölner Tellern“ stellen per se keine Verkehrssicherungspflichtverletzung dar. Zwar sind „Kölner Teller“ insbesondere im Hinblick auf Probleme für Fahrradfahrer umstritten, jedoch sind sie nicht generell unzulässig. … Weiterlesen

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