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Sekundäre Darlegungslast des Arbeitgebers trotz Interessenausgleichs mit Namensliste

Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 01.06.2011 – 4 Sa 1772/10 Bei fehlender Kenntnis und fehlender Kenntnismöglichkeit des Arbeitnehmers über maßgebliche Tatsachen besteht regelmäßig eine sekundäre Darlegungslast des Arbeitgebers. Trotz der gesetzlichen Vermutung muss der Arbeitgeber daher auf einfaches Bestreiten des … Weiterlesen

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