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Grundsätzlich keine Überprüfungspflicht des Betreibers eines Informationsportals hinsichtlich der ins Internet gestellten fremden Nachrichten

BGH, Urteil vom 27.03.2012 – VI ZR 144/11 – RSS-Feeds 1. Der Betreiber eines Informationsportals, der erkennbar fremde Nachrichten anderer Medien (hier: RSS-Feeds) ins Internet stellt, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. … Weiterlesen

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