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Das Urheberrechtsgesetz schützt nicht nur das Gesamtwerk, sondern auch kleinste Teile davon

AG München, Urteil vom 3.4.12 – 161 C 19021/11 Harry Potter und der unbefugte Download Das Urheberrechtsgesetz schützt nicht nur das Gesamtwerk, sondern auch kleinste Teile davon. Werden über Peer-to-Peer-Netzwerke Bruchstücke eines Werkes zum Download angeboten, macht sich der unberechtigt … Weiterlesen

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