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Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers einer Handyversicherung bei Liegenlassen eines Handys in unverschlossener Umkleidekabine

AG Wiesbaden, Urteil vom 11.07.2011 – 93 C 193/11 (34) Durch das unbeaufsichtigte Ablegen seines Mobiltelefons in einer unverschlossenen Umkleidekabine der Sporthalle einer Berufsschule verstößt der Versicherungsnehmer gegen seine vertraglichen Obliegenheiten aus der Handyversicherung. (Leitsatz des Gerichts) Tenor Die Klage … Weiterlesen

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