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Zur gesamtschuldnerischen Schadenshaftung einer Gruppe bei Unklarheit über den konkreten Schadensverursacher

LG Erfurt, Urteil vom 26.07.2013 – 10 O 1141/11 Durch § 830 Abs.1 Satz 2 BGB wird das Unaufklärbarkeitsrisiko einer Gruppe möglicher Schädiger zugewiesen, sofern feststeht, dass ein oder mehrere Mitglieder dieser Gruppe für den Schaden aufzukommen haben (hier: schwere … Weiterlesen

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