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Zustimmungserfordernis Gläubiger von Grundpfandrechten bei Aufteilung Grundstück

OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.04.2011 – 20 W 69/11 Bereits zur Aufteilung gemäß § 8 WEG ist die Zustimmung der Gläubiger der auf dem Grundstück lastenden Grundpfandrechte erforderlich. (Leitsatz des Gerichts) Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die … Weiterlesen

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