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Zur Duldungspflicht eines Grundstückseigentümers hinsichtlich der unterirdischen Durchleitung von Abwasser durch sein Grundstück

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 01. Dezember 2021 – 1 A 314/19 Ein Grundstückseigentümer ist zur Duldung der Inanspruchnahme seines Grundstücks zum Zweck der Durchleitung von Abwasser bzw. zum Zweck eines Gewässerausbaus nur verpflichtet, wenn er dies entweder schuldrechtlich gestattet … Weiterlesen

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