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Zur Auslegung einer AGB-Klausel von Mobilfunkanbieter hinsichtlich GPRS-Verbindung

AG Hamburg, Urteil vom 16.06.2011 – 14 C 16/11 Die Benutzung des Wortes „Einrichtung“ in den AGB eines Mobilfunkanbieters ergibt zumindest die naheliegende Auslegungsvariante, dass die Möglichkeit der Herstellung von GPRS-Verbindungen extra eingerichtet werden muss und nicht ohne weiteres besteht. … Weiterlesen

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