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Zur Frage des Vorliegens eines gestörten Gesamtschuldverhältnisses bei Verkehrsunfall

LG Itzehoe, Urteil vom 21.02.2012 – 1 S 43/11 Fehlt wegen Deliktsunfähigkeit der Mitschädiger, so liegt kein gestörtes Gesamtschuldverhältnis vor. Das gestörte Gesamtschuldverhältnis betrifft nur Fallkonstellationen, in denen einem Mitschädiger ein Haftungsprivileg zu Gute kommt, durch welchen der Verschuldensmaßstab verschoben … Weiterlesen

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