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Abänderung einer Vollzeitbeschäftigung in Teilzeitbeschäftigung kann geschlechtsspezifische Benachteiligung sein

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 11.08.2011 – 6 Sa 1561/10 Die Vereinbarung einer unbefristeten Teilzeitbeschäftigung in Abänderung eines Vollzeitarbeitsverhältnisses kann eine geschlechtsspezifische Benachteiligung darstellen, die nach § 611 a Abs. 1 BGB a. F. unwirksam ist mit der Rechtsfolge, dass das … Weiterlesen

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