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Zur Haftung eines GmbH-Geschäftsführers bei nicht zweckgerechter Verwendung von Baugeld

OLG Celle, Urteil vom 27.06.2018 – 9 U 61/17 1. Der Empfänger von Baugeld muss dessen zweckgerechte Verwendung darlegen und erforderlichenfalls beweisen (Anschluss an BGH VII ZR 169/09). 2. Der Geschäftsführer einer GmbH ist gemäß § 823 Abs. 2 BGB … Weiterlesen

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