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Die Geltendmachung einer nicht bestehenden Geldforderung stellt eine Pflichtverletzung dar

Amtsgericht München, Urteil vom 17.2.12 – 411 C 33155/11 Erst prüfen, dann fordern…  Die Geltendmachung einer nicht bestehenden Geldforderung stellt eine Pflichtverletzung dar. Die zur Abwehr des Anspruchs angefallenen Rechtsanwaltsgebühren können als Schadenersatz gefordert werden. Anfang März 2003 mietete ein … Weiterlesen

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