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Zum Anspruch auf Beseitigung von Gegenständen im Treppenhaus

OLG Hamm, Beschluss vom 04.12.2008 – 15 Wx 198/08 Der zivilrechtliche Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch unter Wohnungseigentümern ist ein Anspruch, der der Verjährung unterliegt. Insoweit ist der Rechtsprechung des BGH zu folgen. Der Anspruch ist gerade kein Anspruch aus eingetragenem Recht, … Weiterlesen

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