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Das Risiko der Fälschung eines Überweisungsauftrages trägt nach der gesetzlichen Regelung das kontoführende Kreditinstitut

OLG Koblenz, Urteil vom 26.11.2009 – 2 U 116/09 Das Risiko der Fälschung eines Überweisungsauftrages trägt nach der gesetzlichen Regelung das kontoführende Kreditinstitut (Rn. 30). Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15. Januar 2009 verkündete Urteil … Weiterlesen

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