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Zur Arzthaftung bei einem Geburtsschaden
BGH, Urteil vom 07.02.2012 – VI ZR 63/11 1. Besteht die Pflichtverletzung in einer Unterlassung, ist diese für den Schaden nur dann kausal, wenn pflichtgemäßes Handeln den Eintritt des Schadens verhindert hätte. Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt regelmäßig der … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Arztrecht
Verschlagwortet mit Geburtsschaden
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