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Urteilsbegründung in frühneuhochdeutscher Sprache
AG Schöneberg, Urteil vom 14.07.1989 – 16 D 370/89 Urteil in frühneuhochdeutscher Sprache Tenor 1. Unter Aufhebung der einstweiligen Verfügung vom 26. Juni 1989 wird der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Zivilprozessrecht
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