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Zur Haftung einer Telefongesellschaft wegen Verzögerung bei der Freischaltung eines Festnetzanschlusses

LG Frankfurt am Main, Urteil vom 11. Juni 2008 – 3-13 O 61/06, 3-13 O 61/06 Zur Haftung einer Telefongesellschaft wegen Verzögerung bei der Freischaltung eines Festnetzanschlusses Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Euro 13.396,60 nebst Zinsen in … Weiterlesen

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