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Anrechnung des Restwertes im Totalschadensfall bei Weiterbenutzung des unfallbeschädigten Fahrzeugs

BGH, Urteil vom 06.03.2007 – VI ZR 120/06 Benutzt der Geschädigte im Totalschadensfall (hier: Reparaturkosten höher als 130% des Wiederbeschaffungswerts) sein unfallbeschädigtes, aber fahrtaugliches und verkehrssicheres Fahrzeug weiter, ist bei der Abrechnung nach den fiktiven Wiederbeschaffungskosten in der Regel der … Weiterlesen

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