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Zum Anspruch auf unverzügliche Freischaltung eines Festnetzanschlusses

AG Lüneburg, Beschluss vom 20. Februar 2013 – 53 C 22/13 Zum Anspruch auf unverzügliche Freischaltung eines Festnetzanschlusses Tenor Durch einstweilige Verfügung, und zwar wegen der Dringlichkeit des Falles ohne mündliche Verhandlung und ohne vorherige Anhörung der Antragsgegnerin wird folgendes … Weiterlesen

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