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Zur Haftung eines faktischen GmbH-Geschäftsführers für Barabhebungen
OLG Celle, Urteil vom 06.05.2015 – 9 U 173/14 1. Die Haftung des faktischen Geschäftsführers einer GmbH unterliegt den Maßstäben des § 43 Abs. 2 GmbHG.(Rn.24) 2. Der faktische Geschäftsführer hat für Abhebungen vom Konto der GmbH einzustehen, wenn feststeht, … Weiterlesen
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