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Zum Seitenabstand und zur Verständigungspflicht der Fahrzeugführer bei Begegnung auf schmaler Straße

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 07.06.2016 – 9 U 59/14 1. Eine Begegnung darf nur dann in beiderseitiger zügiger Fahrt durchgeführt werden, wenn zwischen den sich begegnenden Fahrzeugen unter Berücksichtigung des nötigen Abstandes zum rechten Fahrbahnrand ein Seitenabstand von mindestens einem Meter eingehalten … Weiterlesen

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