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Zur Veränderlichkeit des Umfanges einer Grunddienstbarkeit, hier: Geh- und Fahrrecht

OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. Juli 2020 – 12 U 34/20 1. Der Umfang einer Grunddienstbarkeit ist wandelbar; er kann bei einer Bedarfssteigerung wachsen. Voraussetzung ist, dass sich die Bedarfssteigerung in den Grenzen einer der Art nach gleichbleibenden Benutzung des … Weiterlesen

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