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Allein irrationales Handeln begründet keine grobe Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 23.07.2013 – 4 Sa 617/13 Kein Mensch in der Lage ist, sich jederzeit vollständig zu kontrollieren und zu keiner Zeit irrational zu handeln. Irrational zu handeln, ist sicherlich leichtfertig, aber nicht derart schuldhaft, dass von besonderer … Weiterlesen

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