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Verlassen der Unfallstelle durch Versicherungsnehmer kann als arglistiges Verhalten eingestuft werden

AG Uelzen, Urteil vom 01.03.2012 – 13 C 5381/11 Das Verlassen der Unfallstelle schränkt die Möglichkeit des Versicherers ein, Feststellungen zu treffen, die zur Aufklärung des Sachverhaltes oder zur Minderung des Schadens dienlich sein könnten und stellt deshalb selbst bei … Weiterlesen

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