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Zur Arzthaftung wegen unterlassener Desinfektion bei einer Injektion

OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.08.2009 – 1 U 86/08 1. Vor einer Injektion im Hals-Schulter-Bereich ist die betroffene Hautstelle des Patienten gründlich (z. Bsp. bei Verwendung eines Desinfektionssprays durch Besprühen, anschließendes Wischen und erneutes Sprühen einer nachfolgenden mindestens dreißig Sekunden … Weiterlesen

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