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Zum Anspruch auf Deliktszinsen im Zusammenhang mit dem Kauf eines von Dieselskandal betroffenen Gebrauchtwagens

BGH, Urteil vom 30. Juli 2020 – VI ZR 397/19 1. Deliktszinsen nach § 849 BGB können nicht verlangt werden, wenn der Geschädigte für die Hingabe seines Geldes im Wege des Leistungsaustauschs eine in tatsächlicher Hinsicht voll nutzbare Gegenleistung erhält. … Weiterlesen

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