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Zur Arzthaftung wegen Befunderhebung bei einem Geburtsvorgang mit einem von Beginn an nur notdürftig reparierten CTG-Gerät

BGH, Urteil vom 24. Juli 2018 – VI ZR 294/17 1. Zur Entkräftung der Beweiskraft des Tatbestands durch das Sitzungsprotokoll.(Rn.11) 2. Der für die Annahme eines Befunderhebungsfehlers erforderliche Pflichtwidrigkeitsvorwurf kann darin bestehen, dass die medizinisch gebotene Befundung mit einem von … Weiterlesen

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