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Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB bei Karosseriebeschädigungen
BGH, Urteil vom 14.09.2005 – VIII ZR 363/04 Autokauf: Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB auch bei Karosseriebeschädigungen Nachdem er ein Gebrauchtfahrzeug als Verbraucher erworben hatte, monierte der Kläger vier Wochen später eine leichte Verformung des Kotflüges und des Stoßfängers vorne … Weiterlesen
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