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Schreiben mit beleidigendem Inhalt dürfen auch nicht zur Wahrung öffentlicher Interesse veröffentlicht werden

Amtsgericht München, Urteil vom 15.5.12 – 481 C 2412/12 WEG Die öffentliche Beleidigung Auch zur Wahrnehmung berechtigter Interessen dürfen keine Schreiben mit beleidigendem Inhalt öffentlich zugänglich gemacht werden. Zwischen zwei Eigentümern einer Wohnungseigentumsgemeinschaft in München kam es schon länger zu … Weiterlesen

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