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Zur Arzthaftung wegen Übersehen einer Verdickung in der Brust

OLG Dresden, Urteil vom 21. April 2020 – 4 U 1346/19 1. Der Vorwurf, der Arzt habe eine von einer Patientin in ihrer Brust angegebene Verdickung bei der Untersuchung übersehen und keine weitergehende Diagnostik angeordnet, betrifft nicht die Befunderhebung, sondern … Weiterlesen

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