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Zum Umfang der ärztlichen Haftung für einen Befunderhebungsfehler

BGH, Urteil vom 02.07.2013 – VI ZR 554/12 In Fällen eines Befunderhebungsfehlers sind dem Primärschaden alle allgemeinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Patienten unter Einschluss der sich daraus ergebenden Risiken, die sich aus der unterlassenen oder unzureichenden Befunderhebung ergeben können, zuzuordnen.(Rn.16) (Leitsatz … Weiterlesen

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