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Zur Bedeutung des Begriffs „B-Ware“

OLG Hamm, Urteil vom 16.01.2014 – 4 U 102/13 Bei Artikeln, die als “B-Ware” vertrieben werden, handelt es sich nur dann um gebrauchte Sachen im Sinne des § 475 Abs. 2 BGB, wenn diese bereits ihrem gewöhnlichen Verwendungszweck zugeführt, mithin … Weiterlesen

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