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Zur Haftung eines Auszubildenden für Schaden durch Gabelstaplerunfall
BAG, Urteil vom 18.04.2002 – 8 AZR 348/01 Ein vorsätzlicher Pflichtverstoß führt nur dann zur vollen Haftung des Arbeitnehmers, wenn auch der Schaden vom Vorsatz erfaßt ist. (Leitsatz des Gerichts) Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Arbeitsrecht
Verschlagwortet mit Auszubildender Haftung, Gabelstaplerunfall
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