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Kein Auskunftsrecht über Klarnamen eines anonymen Forenbenutzers bei Meinungsäußerung
OLG Hamm, Urteil vom 03.08.2011 – 3 U 196/10 Einem Auskunftsanspruch eines auf einem Berufsbewertungsportal negativ bewerteten Dienstleister steht die eindeutige Wertung des Gesetzgebers in § 13 Abs. 6 Satz 1 TMG entgegen, wonach ein Dienstanbieter die Nutzung von Telemedien … Weiterlesen
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Verschlagwortet mit Auskunftsanspruch gegen Forenbetreiber
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