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Zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Auflösungsvertrag
BAG, Urteil vom 17.12.2009 – 6 AZR 242/09 Die Arbeitsvertragsparteien können ihr Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zu einem zukünftigen oder vergangenen Zeitpunkt auflösen. Eine rückwirkende Auflösungsvereinbarung ist jedoch nur dann zulässig, wenn das Arbeitsverhältnis bereits außer Vollzug gesetzt war … Weiterlesen
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