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Die Vereinbarung einer Arbeitszeit von „im monatlichen Durchschnitt“ 150 Stunden ist rechtsunwirksam

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.11.2010 – 5 Sa 1275/10 Die Vereinbarung einer Arbeitszeit von „im monatlichen Durchschnitt“ 150 Stunden ist rechtsunwirksam.(Rn.32) (Leitsatz des Gerichts) Tenor 1. Die Berufung der Klägerin und die Berufung der Beklagten werden zurückgewiesen. 2. Die Kosten … Weiterlesen

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